Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Nach einer persönlichen Bestandsaufnahme, was Stress am Arbeitsplatz auslöst, führte Martina Hemrich in Grundzügen die psychologischen und neurologischen Bedürfnisse und Belastungen, denen Menschen an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind, ein.
Ein weiterer Themenblock war die arbeitsrechtliche Seite und wie bzw. mit welchen gesetzlichen Grundlagen Arbeitnehmervertretungen auf den Gesundheitsschutz von Beschäftigen einwirken können. Einen besonderen Stellenwert hat hier die Verteilung der Arbeitszeit. Für die Beschäftigten ist Arbeitszeit gleich Lebenszeit. Hier haben die Arbeitnehmervertretungen bei der Festlegung der täglichen, wie auch wöchentlichen Arbeitszeit, ein starkes Mitbestimmungsrecht.
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitssicherheitsgesetz, wie auch das SGB IX, waren ein weiterer Schwerpunkt des Seminars. Wer ist im Betrieb als Experte für den Betriebs-, Personalrat oder Mitarbeitervertretung greifbar. Hier wurde auch die Euronorm zu psychischen Belastungen kurz angerissen. Hier wird sehr genau zwischen Belastung und Beanspruchung bzw.. Beanspruchungsreaktion unterschieden. Der Vorteil ideser Norm ist, dass sich Arbeitgeberseite, wie auch Gewerkschaften auf die in der Norm verwendeten Begrifflichkeiten, wie Definitionen geeinigt haben.
Zum Abschluss wurde das Thema aus Sicht der Berufgenossenschaft noch einmal beleuchtet. Die Teilnehmer/Innen konnten mittels eines von der Berufsgenossenschaft erstellten Fragebogens, ihre Belastung an ihrem Arbeitsplatz, bewerten.
Ferstzuhalten bleibt, die Arbeitsplatzverdichtung, Personalmangel, schlechtes Arbeitsklima, Überstunden und besonders Führungskräfte, die ihre Aufgabe als Führung nicht wahrnehmen, die häufigsten Faktoren sind, die zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz führen.
Klaus Köhler, Diözesansekretär
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