Enttäuschung über Einigung beim Regelsatz
Würzburg, 21.02.2011. Als "faulen Kompromiss" bezeichnet der KAB Diözesanverband Würzburg (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung) das nächtliche Verhandlungsergebnis zu Hartz IV. Vor über einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Regelsätze gründlich überprüft und verfassungskonform gestaltet werden müssten.
„Das nun vorliegende Ergebnis enttäuscht. Nach wochenlangen Verhandlungen die Regelsätze zunächst nur um fünf Euro zu erhöhen, ist ein Hohn. Die Bezieherinnen und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen werden einmal mehr vertröstet. Unsere Hoffnung, die Regelsätze nun wirklich nachvollziehbar zu gestalten, wurde enttäuscht.“ sagt Diözesanpräses Peter Hartlaub. Er stellt in Frage, ob die Vorgaben aus Karlsruhe umgesetzt wurden.
Nach langen Verhandlungen hatten sich CDU/CSU, SPD und FDP auf eine rückwirkende Erhöhung des Regelsatzes um fünf zum 1. Januar 2011, ab 1. Januar 2012 um acht Euro geeinigt. Zusatzleistungen für die Kommunen, etwa für Schulsozialarbeit, sowie Mindestlöhne in der Leiharbeit, dem Wachgewerbe sowie der Weiterbildungsbranche wurden ebenfalls beschlossen.
„Menschen, die ihr Einkommen nicht durch Erwerbsarbeit sichern können, haben einen Anspruch auf verfassungssichere Regelsätze. Dann und nur dann erleben sie echte Solidarität.“ meint Präses Hartlaub.
Er hält jedoch auch fest: „Die eigentliche Schwierigkeit ist, dass die Löhne in unserem Land zu gering sind.“ Die KAB fordert eine flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 9,20 Euro. Nur er stellt sicher, dass Menschen heute gut leben können und nach der Erwerbsarbeit nicht in die Altersarmut rutschen.
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