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Jeder Mensch ist einzigartig

KAB zum Urteil des BVerfG zu den Hartz IV - Regelsätzen – Nur höhere Löhne schaffen echte soziale Sicherheit - und damit Menschenwürde.

Der KAB Diözesanverband Würzburg begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat in seinem gestrigen Urteil die Hartz  IV - Regelsätze als verfassungswidrig beurteilt. Es mahnte insbesondere eine nachvollziehbare Berechnung des Existenzminimums für Kinder und Erwachsene an.

KAB Diözesanpräses Peter Hartlaub wies auf die dahinter liegende Schwierigkeit niedriger Löhne hin. Es könne nicht sein, dass Menschen in unserem Land Vollzeit arbeiten, vom Einkommen aber nicht ihre Existenz finanzieren können. Anzusetzen sei daher bei den Löhnen, indem beispielsweise endlich ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Dieser würde dann auch das Lohnabstandsgebot erfüllen. Es besagt, dass eine Vollzeit erwerbstätige Person mehr verdienen muss als das Existenzminimum, das Grundlage der Hartz IV-Regelsätze ist.

Wichtig ist der KAB auch, dass das Bundesverfassungsgericht die generelle Pauschalisierung von Menschen in Notlagen kritisierte. "Jeder Mensch ist einzigartig - und gerade Erwerbslose und ihre Familien brauchen unsere solidarische Unterstützung." so Peter Hartlaub.

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