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Ralph Stapp ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht

03. November 2025
Foto: Ralph Stapp

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Ralph Stapp ab 01.09.2025 zum ehrenamtlichen Arbeitsrichter berufen. Dort vertritt er die Arbeitnehmerseite aktuell am 9. Senat. Unter anderem werden hier Urlaubsrecht, Vorruhestandsregelungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitnehmerstatus und Arbeitnehmerüberlassung behandelt. Bis dahin war Stapp rund 25 Jahre ehrenamtlicher Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Würzburg.

Ralph Stapp ist hauptberuflich als Fachreferent bei der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Würzburg tätig. Mit seiner Expertise berät und unterstützt er Beschäftigte auch in Fragestellungen rund um das Arbeits- sowie Sozialrecht (Rente, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Behinderung, Pflege u.a.) und ist in der Erwachsenenbildung aktiv. Er engagiert sich zudem seit 12 Jahren in der Arbeitsrechtlichen Kommission der bayerischen Diözesen und der Mitarbeitervertretung der Diözese Würzburg.

Die KAB ist Teil der „Sozialen Selbstverwaltung“. Sie vertritt die Anliegen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Gerichten, in Berufsgenossenschaften, in Verwaltungsräten von Krankenkassen und in der Deutschen Rentenversicherung.

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