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KAB Mitglied Rudi Großmann als Bundesarbeitsrichter bestätigt

Unterfranke bereits seit Anfang der 1990er Jahre ehrenamtlicher Bundesarbeitsrichter – KAB-Mitglied Rudi Großmann aus Erlenbach ist erneut in seinem Amt als Bundesarbeitsrichter bestätigt worden. Großmann, der auch Bundesvorsitzender der KAB Deutschlands und stellvertrender Vorsitzender der KAB im Bistum Würzburg war, ist bereits seit Anfang der 1990er Jahre am höchsten deutschen Arbeitsgericht ehrenamtlich tätig.

Der 58-jährige Betriebsratsvorsitzende der Klingenberger Firma Alexander Wiegand (WIKA) ist auch Vorsitzender des Direktionsbeirates in der Selbstverwaltung der AOK Aschaffenburg.

Großmann setzt sich als ehrenamtlicher Bundesarbeitsrichter in Streitfällen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis für soziale Gerechtigkeit ein. Die Arbeitsgerichte sind auch für vergleichbare Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen von Entwicklungshelfern, Teilnehmern an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen zuständig. Darüber hinaus entscheiden die Gerichte für Arbeitssachen im Urteilsverfahren über Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, weiterhin über Streitigkeiten aus unerlaubten Handlungen bei Arbeitskämpfen oder im Zusammenhang mit Fragen der Vereinigungsfreiheit oder des Betätigungsrechts einer Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervereinigung. Schließlich sind die Arbeitsgerichte für die Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes zuständig.
www.bundesarbeitsgericht.de

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