KAB Mitglied Rudi Großmann als Bundesarbeitsrichter bestätigt
Der 58-jährige Betriebsratsvorsitzende der Klingenberger Firma Alexander Wiegand (WIKA) ist auch Vorsitzender des Direktionsbeirates in der Selbstverwaltung der AOK Aschaffenburg.
Großmann setzt sich als ehrenamtlicher Bundesarbeitsrichter in Streitfällen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis für soziale Gerechtigkeit ein. Die Arbeitsgerichte sind auch für vergleichbare Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen von Entwicklungshelfern, Teilnehmern an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen zuständig. Darüber hinaus entscheiden die Gerichte für Arbeitssachen im Urteilsverfahren über Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, weiterhin über Streitigkeiten aus unerlaubten Handlungen bei Arbeitskämpfen oder im Zusammenhang mit Fragen der Vereinigungsfreiheit oder des Betätigungsrechts einer Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervereinigung. Schließlich sind die Arbeitsgerichte für die Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes zuständig.
www.bundesarbeitsgericht.de
Besondere Termine
- „Nie bereut - Widerstand von Frauen 1933 - 1945“ Birgit Süß & Klaus Ratzek (27. November 2025 19:30)
- Seminar für Aktive in der Verbandsarbeit (17. Januar 2026 10:00)
