Betriebsversammlung - Personalversammlung - Mitarbeiterversammlung
Mit den Kolleg*innen in Kontakt zu treten und über die eigene Arbeit zu informieren, ist eine wichtige Aufgabe der Mitarbeitervertretung, des Personalrates bzw. des Betriebsrates.
Die Betriebs-, Personal- bzw. Mitarbeiterversammlung bietet Gelegenheit, die Arbeit der Arbeitnehmervertretung darzustellen und über aktuelle betriebliche Themen zielgerichtet zu diskutieren und zu beraten. Ideen und Anregungen der Beschäftigten können gesammelt werden.
Die Arbeitnehmervertretung kann Anliegen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber, durch Zustimmung und Unterstützung der betroffenen Arbeitnehmenden wirkungsvoller vertreten.
Dies ist eine Schulungsmaßnahme i.S.d. § 37Abs.6 BetrVG, Art. 46 Abs.5 BayPVG, § 16 MAVO. Dementsprechend ist ein Beschluss des Betriebsrates, Personalrates, der Mitarbeitervertretung zu fassen und dem Arbeitgeber bzw. Dienstgeber mitzuteilen.
Referent: Jens Fischer, Coach
Anmeldung per Fax 0931/386-65 320, E-Mail
Nähere Informationen finden Sie im Download