Datenschutz in der MAV, im Betriebsrat oder Personalrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das neue Datenschutzrecht hat weitreichende Auswirkungen auf die Betriebe. Davon betroffen sind nicht nur Arbeitgeber. Denn auch Betriebsund Personalräte bzw. Mitarbeitervertretungen müssen die neuen Vorgaben erfüllen.
Ist der Datenschutzbeauftragte auch für den Betriebsrat zuständig? Und was darf die Assistenz wissen?
Antworten auf diese und weitere Fragen rund um den Datenschutz im Bereich der Beschäftigtenvertretung erhaltet ihr in diesem Seminar.
Dies ist eine Schulungsmaßnahme i.S.d. § 37Abs.6 BetrVG, Art. 46 Abs.5 BayPVG, § 16 MAVO. Dementsprechend ist ein Beschluss des Betriebsrates, Personalrates, der Mitarbeitervertretung zu fassen und dem Arbeitgeber bzw. Dienstgeber mitzuteilen.
Anmeldung bis 22.05.2026 per Fax 0931/386-65 320, E-Mail
Näheres erfahren Sie hier im Download: