Trauer im Betrieb - Was tun bei einem akuten Trauerfall?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
plötzlich kann es passieren, dass ich als Mitglied einer MAV, eines Personal- oder Betriebsrats mit trauernden Menschen umgehen muss.
Da kommen einem Kollegen im Gespräch die Tränen, weil seine Frau an Krebs gestorben ist. Oder es wird bekannt, dass sich eine Kollegin das Leben genommen hat. Oder im Betrieb gibt es einen tödlichen Unfall.
Wie handle ich in solchen Fällen richtig und einfühlsam? Was kann ich in meiner Rolle als Arbeitnehmervertretung dazu beitragen, dass Trauer einen angemessenen Platz im Betrieb oder der Dienststelle bekommt?
Um diese Fragen geht es in der Seminarreihe „Trauer im Betrieb“, deren Teile einzeln besucht werden können.
Dies ist eine Schulungsmaßnahme i.S.d. § 37Abs.6 BetrVG, Art. 46 Abs.5 BayPVG, § 16 MAVO. Dementsprechend ist ein Beschluss des Betriebsrates, Personalrates, der Mitarbeitervertretung zu fassen und dem Arbeitgeber bzw. Dienstgeber mitzuteilen.
Anmeldung bis jeweils 7 Tage vor der Veranstaltung per Fax 0931/386-65 320, E-Mail
Näheres erfahren Sie hier im Download: