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Aschaffenburger Stadtrat entscheidet am 05.03.2018 – Die Aschaffenburger Sonntagsallianz hat die Stadt Aschaffenburg aufgefordert, zwei Ladenöffnungsverordnungen aus dem Jahr 2004 und 2007 dem Stadtrat zur Überprüfung und Aufhebung vorzulegen. In den Verordnungen ist geregelt, dass dauerhaft und ohne konkrete jährliche Prüfung zum Fischmarkt und zur Autoausstellung die Geschäfte in Aschaffenburg am Sonntag geöffnet werden dürfen. Die Sonntagsallianz sieht aufgrund der Rechtslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung der letzten Jahre keine Grundlage mehr für diese Dauergenehmigung. Vorangegangen waren zwei Schreiben der Sonntagsallianz an die Regierung von Unterfranken im September und November 2017.

Bei einem Gespräch mit Oberbürgermeister Klaus Herzog und Vertretern des Einzelhandelsverbandes im Aschaffenburger Rathaus im Februar machten die Vertreter der Sonntagsallianz deutlich, dass der Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehe. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2009 noch einmal dahingehend präzisiert, dass eine Ladenöffnung am Sonntag nur als genau zu prüfende Ausnahme möglich sei. Das Bundesverwaltungsgericht habe in Reaktion auf dieses Urteil mit Urteil vom 11.11.2015 die Kriterien für die Genehmigung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen deutlich enger gefasst und damit die Möglichkeit zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage stark eingeschränkt. So müsse zum Beispiel die Stadt Aschaffenburg sich vor Erlass einer Ladenöffnungsverordnung durch Feststellung von Besucherströmen und einer anzustellenden Prognose Gewissheit darüber verschaffen, dass die Ladenöffnung gegenüber der anlassgebenden Veranstaltung nicht im Vordergrund steht, sondern nur „bloßer Annex“ ist. Daher sei auch eine räumliche Beschränkung der Ladenöffnung auf das Umfeld der Veranstaltung umzusetzen.

Diese Klarstellungen betreffen auch Ladenöffnungssatzungen, die vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2015 erlassen wurden. Aus Sicht der Aschaffenburger Sonntagsallianz werden die Verordnungen der Stadt Aschaffenburg den Anforderungen der geänderten Rechtsprechung nicht mehr gerecht. Deshalb sind sie vom Stadtrat aufzuheben. Dies bestätigt auch der Aschaffenburger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Wolfgang Kaup.

Dr. Georg Schütz, stellvertretender Diözesanvorsitzender der KAB Würzburg und Ludwig Stauner, Betriebsseelsorger am bayerischen Untermain, äußerten sich eindeutig im Sinne des Sonntagsschutzes und für eine Rücknahme der bestehenden Dauerverordnungen. Beide stellten fest, dass die KAB seit 1995 im Bereich Aschaffenburg für den Schutz des Sonntags aktiv ist. Hierzu macht Stauner deutlich: „Wir sind nicht bereit, einen Kompromiss mitzutragen, der den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben des Sonn- und Feiertagsschutzes widerspricht.“

Die Initiatoren der Sonntagsallianz von Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung, Betriebsseelsorge, DGB und Ver.di/Handel erwarten eine rechtskonforme Entscheidung im Stadtratsplenum von Aschaffenburg am 05.03.2018. 

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