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Solidarität ist keine Einbahnstraße

24. Juni 2026
Die Diözesanleitung erarbeitet ihre Stellungnahme zur Finanzstabilisierung der GKV Foto: Robert Reisert

Stellungnahme der KAB-Diözesanleitung (Würzburg) zur Finanzstabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

„Eine große Gesundheitsreform ist längst überfällig,“ erklärt Diözesanvorsitzende Theresia Erdmann. Seit Jahren weist die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Würzburg auf die Notwendigkeit hin. Die Diözesanleitung der KAB im Bistum Würzburg hat sich ausführlich mit dem Bericht der Finanzkommission Gesundheit und dem Referentenentwurf des Bundesministeriums auseinandergesetzt und eine Bewertung der Punkte vorgenommen, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Familien in der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind.

„Im Mittelpunkt des Gesundheitssystems muss der Mensch stehen, der bei Krankheit oder nach Unfällen, bei Behinderung oder bei Pflegebedürftigkeit auf das solidarische System vertrauen können muss.“ macht der Diözesanvorsitzende Robert Reissert deutlich. Solidarität bedeutet einerseits, das stärkere Schultern mehr tragen können als schwächere, aber auch jeder Einzelne muss eigenverantwortlich seinen Beitrag leisten. Solidarität ist keine Einbahnstraße.

Hier die Bewertung im Einzelnen:

  1. Versicherungsfremde Leistungen:
    Die aktuelle Finanzierung der GKV-Beiträge für Bürgergeldbeziehende durch den Bund ist unzureichend. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen vom Bund aus Steuermitteln finanziert werden. Die ca. 12 Mrd. Euro im Jahr 2027 können nicht zu Lasten der Beitragszahler auf die GKV verlagert werden.
  2. Beitragsfreie Ehegattenversicherung:
    Die beitragsfreie Familienversicherung gehört zu den zentralen solidarischen Elementen der GKV. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema. Verändert haben sich die arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen, die Erwerbsbiografien und die Betreuungssituation der Kinder und familienpolitische Leistungen. Deshalb ist die Abschaffung der dauerhaft beitragsfreien Mitversicherung für Ehegatten unabhängig von familiären Betreuungsverpflichtungen durchaus diskussionswürdig. Bei Betreuungsleistungen (Kinder bis 12 Jahren, Pflegebedürftigkeit) ist die Mitversicherung auch weiterhin notwendig.
  3. Erhöhung der Zuzahlungsbegrenzungen:
    In bestimmten Leistungsbereichen ist eine finanzielle Eigenbeteiligung der Versicherten seit Jahren eingeführt. Sie dient neben der ergänzenden Mitfinanzierung auch der maßvollen Steuerung der Inanspruchnahme. Die Zuzahlungsregelungen sind seit dem Jahre 2004 weitestgehend unverändert. Eine moderate Erhöhung ist sicher gerechtfertigt, da die Belastungsgrenzen und Regelungen für chronisch Kranke Überforderungen vermeiden.
  4. Stärkung der Prävention:
    „Vorsorgen ist besser als Heilen“. Prävention kann die Entstehung von Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit teilweise vermeiden oder schwere Verläufe abmildern. Prävention muss schon im Kindesalter beginnen und ist in jedem Lebensalter sinnvoll. Die Ausgaben der GKV für Prävention müssen ausgeweitet werden, da langfristig große Einsparungen erzielt werden können. 1 % der Ausgaben der GKV für Vorsorge ist zu gering! Allein durch gesunde Ernährung, Bewegung und Gewichtsreduktion kann die Entstehung vieler Krankheiten vermieden werden. Vorsorgeuntersuchungen müssen ausgebaut, nicht gestrichen werden. Die Erhöhung der Konsumsteuern auf gesundheitsschädliche Substanzen (Tabak, Alkohol und zuckergesüßte Erfrischungsgetränke) ist zu begrüßen und die Mittelverwendung für Prävention muss sichergestellt sein.
  5. Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen:
    Es existiert bereits eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Zweitmeinungsverfahren vor bestimmten planbaren operativen Eingriffen. Ziel des Zweitmeinungsverfahrens ist dem Patienten eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten und unnötige oder medizinisch nicht zwingend erforderliche Operationen zu vermeiden Eine enge Abstimmung zwischen dem Hausarzt, dem Patienten, dem operierenden Facharzt für eine gute Versorgung, erscheint sinnvoll.
  6. Homöopathie:
    Die von der Gesundheitskommission vorgeschlagene Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen unter Hinweis auf den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin wird sehr unterschiedlich bewertet. Integrative Medizin und die klassischen Naturheilverfahren, wie z.B. das Verfahren nach Kneipp, werden wie die Homöopathie zunehmend in Studien in ihren komplexen Wirkungen untersucht. Wenn Wettbewerb in der GKV gewünscht ist, sollen die Krankenkassen entscheiden, ob Homöopathie als Satzungs- oder Ermessensleitung angeboten wird. Zu diskutieren wäre, inwieweit dafür nur der Arbeitnehmerbeitrag verwendet werden kann.
  7. Krankengeld:
    Krankengeld als Entgeltersatzleistung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit hat eine wichtige sozialpolitische Bedeutung, die Höhe berechnet sich aus dem Arbeitseinkommen. Da sich die Arbeitsunfähigkeit auf die konkrete ausgeübte Tätigkeit bezieht ist ein gutes Krankengeldmanagement durch die Krankenkasse sinnvoll, um frühzeitig Rehabilitationsbedarf zu erkennen, sowohl medizinisch als auch beruflich.

„Als KAB stellen wir fest, dass sinnvolle Änderungen bei der Reform notwendig und auch in Planung sind. Allerdings sehen wir besonders bei den Themen: Fremdleistungen, die nur von den gesetzlich Versicherten übernommen werden sollen, bei der Beitragsfreien Ehegattenversicherung für Kinder bis mindesten 12 Jahren und bei der Prävention einen zwingenden Anpassungsbedarf.“ betont Dieter Wagner, Ehrenvorsitzender und Mitglied der Diözesanleitung

Die KAB wird ihre Punkte immer wieder in die politische Diskussion und bei den zuständigen Fachpolitikern einbringen.

 

Hier eine Zusammenstellung der wesentlichen Regelungen im Detail (Auszüge aus den Orginaltexten der Kommission).

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