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Elektronische Patientenakte (ePA) – Was muss ich wissen?

28. Mai 2025
Foto: Uli Pfrang

Ab Januar 2025 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Zum 1. Oktober wird die Nutzung für Ärzte und andere Leistungserbringer verpflichtend. Die Schweinfurter KAB Hl. Geist -St. Kilian und KAB St. Josef hatten zum Vortrag mit dem Thema elektronische Patientenakte - Was muss ich wissen? eingeladen.

In der elektronischen Patientenakte werden künftig Daten der Patienten u.a. Arztbriefe, Röntgenbilder und Laborbefunde gespeichert. Alte Dokumente können mittels App vom Patienten selbst hinzugefügt werden oder mit Unterstützung der Krankenkasse. Die App ermöglicht Einsicht in die eigenen Gesundheitsdaten und die Möglichkeit selbst die Berechtigung zu erteilen, welcher Arzt oder sonstiger Leistungserbringer welche Informationen lesen kann.
Wer die elektronische Patientenakte nicht will, kann ganz einfach bei der Krankenkasse widersprechen, telefonisch, schriftlich, persönlich.
Diese und noch viele weitere Inhalte haben Frau Hoffmann und Frau Owczarek von der AOK mit Ihrem Vortrag und bei der lebhaften Diskussion erfrischend und mit Bravour den vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Pfarrzentrum St. Josef nahegebracht.

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