Wenn Eltern pflegebedürftig werden, reichen die Eigenmittel für die hohen Pflegekosten aus Rente und Pflegeversicherung oft nicht aus.

 

Meist übernimmt das Sozialamt vorläufig die Kosten und greift auf die Kinder zurück. Was tun, wenn Rente, Pflegegeld und gegebenenfalls eine private Pflegeversicherung nicht ausreichen und auch das elterliche Vermögen aufgebraucht ist? Wenn das Sozialamt für die Heimkosten das Haus in Anspruch nimmt? Beim Vortrag der KAB Werneck zum Thema Elternunterhalt am 24. Oktober gab der Rechtsanwalt Werner Nied Antwort auf diese und andere Fragen.
Der Referent informierte unter anderem über die Pflegekosten und wer wie viel tragen muss, wann und von wem die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern kann und welches Schonvermögen nicht angetastet werden darf. Weiter erläuterte er Regelungen bei Schenkungen, Wohnrecht, Versorgungszusagen und was bei Immobilien im Pflegefall zu berücksichtigen ist.

Der sehr informative und gut präsentierte Vortrag hat den Zuhörern etwas mehr Klarheit zu diesem Thema gegeben.